Stadt Witzenhausen
Bebauungsplan Nr. 4.1 „Südbahnhof- / Walburger Straße“

Die städtebauliche Zielsetzung des Bebauungsplanes besteht in erster Linie darin, den baulichen Bestand sowie Nutzungsänderungen für eine Sondergebietsfläche gem. § 11(3) BauNVO zu sichern. Durch die Bestandssicherung wird die Innenentwicklung der Stadt Witzenhausen im Sinne des § 1a BauGB weiter gestärkt.

Auch die für die Erschließung des Gebietes erforderlichen und schon bestehenden Verkehrsflächen sollen im Sinne eines sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden und einer Begrenzung der Bodenversiegelung nicht erweitert werden. Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt.

Übersichtskarte – Lage des Plangebietes - Übersichtskarte – Lage des Plangebietes

Übersichtskarte – Lage des Plangebietes

Übersichtskarte – Lage des Plangebietes

Bebauungsplan Nr. 4.1 „Südbahnhof- / Walburger Straße“ - Bebauungsplan Nr. 4.1 „Südbahnhof- / Walburger Straße“

Bebauungsplan Nr. 4.1 „Südbahnhof- / Walburger Straße“

Bebauungsplan Nr. 4.1 „Südbahnhof- / Walburger Straße“

Bearbeitungszeitraum
2009 - 2010

Auftraggeber
Stadt Witzenhausen
Privater Investor

Investitionsvolumen / Größe
1,5 ha