Stadt Hann. Münden
Bebauungsplan Nr. 044 „Südliche Klosterbreite“, Ortsteil Gimte

Planungsrechtliche Absicherung der Wiedernutzbarmachung der teilweise brachgefallenen Gewerbeflächen im Sinne des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden (§ 1 a (2) BauGB) durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

Der mit der sich verändernden Wirtschaftsstruktur in den letzten Jahren einhergehende Verlust an Arbeitsplätzen (Standortaufgaben) im produzierenden Gewerbe in der Stadt Hann. Münden erfordert diese Aufstellung, um die Voraussetzungen für die Sicherung und Entwicklung des vorhandenen gewerblichen Betriebes im Ortsteil Gimte zuschaffen.

Bebauungsplan Nr. 044 „Südliche Klosterbreite“ - Bebauungsplan Nr. 044 „Südliche Klosterbreite“

Bebauungsplan Nr. 044 „Südliche Klosterbreite“

Bebauungsplan Nr. 044 „Südliche Klosterbreite“

Übersichtskarte – Lage des Plangebietes im OT Gimte - Übersichtskarte – Lage des Plangebietes im OT Gimte

Übersichtskarte – Lage des Plangebietes im OT Gimte

Übersichtskarte – Lage des Plangebietes im OT Gimte

Bearbeitungszeitraum
2009 - 2010

Auftraggeber
Privater Investor
Stadt Hann. Münden

Investitionsvolumen / Größe
2,9 ha